Pflicht zur Heizlast­berechnung für Wärmepumpen-Förderung ab 2023

Ab dem 01.01.2023 wird die Ermittlung der Norm-Heizlast nach DIN 12831-1 um den Hydraulischen Abgleich nach dem Verfahren B berechnen zu können zur Pflicht. Dies ist eine Voraussetzung, um Fördermittel von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Wärmepumpen zu erhalten. Die BAFA-Förderung für Wärmepumpen ist somit an eine fachgerechte Heizlastberechnung gebunden. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig mit der Planung und Umsetzung der Heizlastberechnung zu beginnen, um die Voraussetzungen für die BAFA-Förderung von Wärmepumpen zu erfüllen.

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* Das neue Gebäudeenergiegesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.